BEITRAG

 

Der Mitgliedsbeitrag ist für uns GRÜNEN die wichtigste Einnahmequelle, sie macht 72% unserer Einnahmen aus, die Staatsgelder nur 13%. Der Beitrag ist für uns die einzig sichere Einnahme.  Mit den Beiträgen finanzieren wir die laufenden Geschäftsausgaben, Kosten der Versammlungen, die Wahlkämpfe und Zuschüsse an soziale Vereine oder Bürgerinititiativen. Die Landes- und die Bundespartei finanzieren wir durch Beitragsabführung mit. 
Sie bestimmen Ihren Mitgliedsbeitrag selbst. Sie halten sich dabei an unsere Satzung und die Satzung der Bundespartei. 

Auszug aus der Satzung des Kreisverbandes Bad Kreuznach: 
 

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Kreisverbandes können natürliche Personen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren ersten oder zweiten Wohnsitz im Kreis Bad Kreuznach haben und keiner anderen Partei angehören.

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des für den Wohnsitz zuständigen Gebietsverbandes der jeweils untersten Ebene (Orts- bzw. Kreisvorstand). Gegen die Zurückweisung kann der / die BewerberIn bei der zuständigen Mitgliederversammlung Widerspruch einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der / die AntragstellerIn ist anzuhören. Die Zurückweisung durch den Vorstand ist dem / der BewerberIn schriftlich zu begründen.

(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des zuständigen Gremiums gegenüber dem / der Antragstellerin und endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(4) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet auf Antrag der Orts- bzw. Kreis- Mitgliederversammlung das zuständige Schiedsgericht. Das Nähere regelt die Satzung des Landesverbandes.

§ 4 Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag an den Kreisverband. Dieser beträgt mindestens Euro 10,50 pro Monat, ermäßigt Euro 5,00 pro Monat für Schülerlnnen, Erwerbslose, Hausmänner, Rentnerlnnen u.ä. Ein höherer Beitrag ist erwünscht, Anhaltspunkt ist 1% des Nettoeinkommens. Auf schriftlichen Antrag hin kann der Beitrag durch den Vorstand auf die Dauer von höchstens zwei Jahren weiter ermäßigt werden. Nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung zur Zahlung entscheidet der Kreisvorstand in Absprache mit dem Ortsvorstand über den Parteiausschluss.

Auszug aus der Satzung der Bundespartei: 
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 1% des Nettoeinkommens (nach Selbsteinschätzung). 
 

Wer Steuern zahlt, erhält die Hälfte des Parteibeitrages vom Finanzamt zurück (bis zu den Höchstbeträgen 767 für Ledige bzw. 1534 für Verheiratete, darüber hinaus Sonderausgabenabzug bis 1534 für Ledige bzw. 3068 für Verheiratete).
 

 

Wir GRÜNEN im Kreisverband Bad Kreuznach können Neumitgliedern auch eine „Schnuppermitgliedschaft“ für 6 Monate anbieten. Sie werden Mitglied mit den vollen Rechten eines Mitgliedes. Die Beitragszahlung entfällt für die ersten 6 Monate völlig. Nach Ablauf der 6 Monate zahlen Sie den auf der Beitrittserklärung von Ihnen eingesetzten Mitgliedsbeitrag. Wenn Sie dann nicht weiter Mitglied sein wollen, genügt eine Kündigung an den Kreisvorstand 10 Tage vor dem Termin. 
Wenn Sie zunächst diese Schnuppermitgliedschaft wählen wollen, geben Sie bitte auf der Beitrittserklärung die Zahlung des Beitrages erst nach 6 Monaten an.